312 373 9393
Immigrationsanwalt USA
Unser Immigrationsanwalt ist ausländischen Staatsangehörigen aus allen Teilen der Welt bei sämtlichen Fragen über das Erlangen eines Rechtsstatus behilflich, mit dem sie die USA besuchen, dort leben, arbeiten oder studieren können. Wir bieten eine umfassende Beratung zu den rechtlichen Anforderungen für Touristenvisa (B2), Geschäftsvisa (B1), Arbeitsvisa (H1B, L1, O, P), Studentenvisa (F1, M1), Verlobtenvisa (K1) und Hochzeitsvisa (K3).
Wir helfen Visaantragstellern bei allen Schritten, die für die Beantragung eines Visums bei der amerikanischen Botschaft oder beim amerikanischen Konsulat vonnöten sind. Unser Service beinhaltet die Vorbereitung der erforderlichen Beantragungsformulare, die Zusammenstellung aller Begleitdokumente, sowie die fachgerechte Vorbereitung auf das Visum-Interview.
Wenn Sie einen amerikanischen Staatsbürger heiraten möchten, können wir Ihnen dabei helfen, ein K1-Visum für Verlobte zu erhalten, damit Sie in die USA einreisen können, um zu heiraten. Nach der Hochzeit sind wir Ihnen gern bei der Beantragung und Beschaffung einer Green Card behilflich. Wenn Sie bereits mit einem amerikanischen Staatsbürger verheiratet sind, können wir Hilfestellung bei der Beantragung eines K3 Hochzeitsvisums oder eines Einwanderungsvisums leisten.
Antragsteller, die über ein Familienmitglied einwandern, oder die in der Green Card-Lotterie gewonnen haben, können wir bei der Beantragung eines Einwanderungsvisums unterstützen.
Unser Immigrationsanwalt berät zudem internationale Unternehmen, die qualifizierte Mitarbeiter von ihrem Heimatland in eine in den USA ansässige Zweigstelle oder Tochtergesellschaft versetzen möchten. Wenn Sie in den USA ein neues Unternehmen gründen oder einen US-Geschäftssitz für Ihren bestehenden Betrieb eröffnen möchten, können wir Ihnen bei der Beschaffung der entsprechenden Arbeitsvisa für Sie, Ihre Familie oder Ihre Mitarbeiter helfen.
Für Visaantragsteller, die zuvor gegen die Immigrationsgesetze verstoßen haben oder strafrechtlich verurteilt worden sind, können wir die jeweilige Situation analysieren und feststellen, ob Ihnen die Einreise in die USA verweigert wird. Ist dies der Fall, wird unser Immigrationsanwalt alle sachdienlichen Umstände für Sie auswerten und Sie darüber beraten, ob für Sie die Möglichkeit besteht, dieses Einreiseverbot aufheben zu lassen.